Neue Meta-Nutzungsbedingungen ab 20. November: Was sich für deine Meta-Ads ändert

Anna-Lena Eckstein erklärt die neuen Meta-Nutzungsbedingungen ab 20. November für Meta-Ads

Am 20. November 2026 treten neue Meta-Nutzungsbedingungen für alle in Kraft, die Facebook, Instagram und WhatsApp geschäftlich nutzen. Meta möchte, dass wir mit den neuen Bedingungen erlauben, dass Websites automatisch ausgelesen werden können. Kritiker befürchten, Meta füttere damit eigene KI-Modelle.

Auch für Ads gibt es neue Bedingungen. Wenn du als Coach, Berater*in oder Therapeut*in Meta-Ads schaltest, sind für dich zwei Fragen wichtig: Was darf Meta mit deiner Website machen? Und wer haftet, wenn Metas KI deine Anzeigen verändert?

In diesem Blogartikel erkläre ich dir, was in Metas Bedingungen steht, was davon für deine Anzeigen relevant ist und was du ab dem 20. November tun solltest. Eine kleine Entwarnung kann ich dir schonmal geben: Die lauteste Kritik kommt von Verlagen, Journalisten und Medienhäusern. Für dich als Werbetreibende*r ist die Lage entspannter.

Fakten für Eilige

Was ändert Meta überhaupt?

Im Kern geht es darum: Meta fasst mehrere Regelwerke zusammen und räumt auf. Die Nutzungsbedingungen für KI in Anzeigen werden zum Beispiel Teil der Nutzungsbedingungen für Self-Serve Ads (das sind die Bedingungen für alles, was du im Werbeanzeigenmanager machst.)

Meta begründet das Aufräumen so:

„Mit diesen Änderungen verringern sich Überschneidungen zwischen unseren Vereinbarungen und die Nutzungsbedingungen für unsere Produkte werden leichter verständlich.“ 

Das klingt erstmal harmlos und nach „who cares?“ Beim Zusammenführen sind aber Regeln, die bisher nur für einzelne Funktionen galten, zu allgemeinen Regeln geworden (denen man nicht widersprechen kann.)

Wen es betrifft: Alle, die Meta geschäftlich nutzen. Als „geschäftliche Nutzung“ zählen unter anderem Werbeanzeigen und Marketing-Nachrichten, das Verwalten einer Facebook-Seite, das Verwalten einer Gruppe für Geschäftszwecke und die Nutzung von Werbeanzeigenmanager oder Meta Business Suite.

Das, was du auf Meta machst, ist also auf jeden Fall „geschäftlich“. 😄

Vielleicht hast du es die letzten Tage schon gelesen: Meta hat das Startdatum von Oktober auf den 20. November verschoben. Unter anderem weil die Änderungen hart kritisiert werden. Wer Meta nach dem 20. November 2026 jedoch weiter nutzt, stimmt zu. Einen Widerspruch sehen die Bedingungen nicht vor. Willst du das nicht, darfst du Facebook und Insta also nicht mehr nutzen.

Zuerst sprechen wir jetzt darüber, was Meta nach den Änderungen mit deiner Website machen darf. Danach schauen wir uns an, was sich für deine Meta-Ads ändert.

Themenblock #1 – Website
Was Meta mit deiner Website darf

Wenn du Meta nach dem 20. November geschäftlich nutzt, stimmst du dem hier zu:

„Du autorisierst uns (oder ein in unserem Namen handelndes Unternehmen) dazu, automatisierte Software […] zu verwenden und Test-Anmeldedaten zu erstellen, um auf die Domains, Webseiten oder URLs (und alle über sie verfügbaren Inhalte) zuzugreifen, sie zu indexieren, zwischenzuspeichern, zu analysieren, zu erheben, abzurufen oder mithilfe von Crawlern zu durchsuchen […], um werbliche und geschäftliche Produkte […] bereitzustellen, zu entwickeln, zu verbessern, zu erforschen und zu pflegen […].“ (Meta-Bedingungen für die gewerbliche Nutzung)

Crawler sind Programme, die Webseiten selbstständig aufrufen und den Inhalt auswerten, so wie Google es für Suchergebnisse tut. Also darf Meta:

    • deine Website und einzelne Landingpages auslesen, speichern und auswerten
    • die Seiten regelmäßig erneut abrufen, um neue Inhalte zu erfassen
    • eigene Testzugänge anlegen, mit denen sich Meta bei dir anmelden kann
    • Seiten auslesen, die dadurch verfügbar werden, dass du Metas Dienste verwendest (zum Beispiel wenn du oder andere einen Link auf Facebook und Insta teilen.)

Und Meta darf dann eigene Produkte damit entwickeln, verbessern, erforschen und pflegen.

Ich bin keine Juristin, aber ich interpretiere das so: Deine Website, deine Landingpages und alle Links, die du oder andere auf Metas Plattformen teilen, können von Meta herangezogen werden, um ihre eigenen Produkte zu entwickeln und zu verbessern. Früher galt das nur für URLs, die du in deinen Ads angegeben hast. Jetzt für alle. Inhalte dieser Links könnten auch in die Entwicklung Metas eigener KI fließen.

Kritiker fragen sich, wie weit „entwickeln“ reicht. In der ersten Fassung stand, dass Meta die Inhalte auch zum „Trainieren“ nutzen darf. Das Wort hat Meta nach massiver Kritik im Oktober gestrichen.

Kurz gesagt: Meta darf deine Website und Landingpages auslesen, sobald du Facebook oder Instagram geschäftlich nutzt – Ads oder organisch, beides. Da die Grenze unscharf formuliert ist, kann es theoretisch auch zu KI-Trainingszwecken verwendet werden. Das ist kein Fakt, sondern mein Verständnis dieser unscharfen Grenze.

Meta ist entspannt und sagt, es gäbe ja .txt-Dateien, die man auf Webseiten einbauen kann, die Crawler am Crawlen hindern. In den Nutzungsbedingungen verpflichtet sich Meta aber nicht, diese .txt-Dateien zu beachten. Ganz schöner Kindergarten, oder? 😅

Vor allem Verlage kritisieren das. Ihre Artikel sind ihre Produkte, und Meta würde diese Produkte kostenlos bekommen. Stell dir vor, du darfst dein Business nur dann auf Instagram bewerben, wenn Meta deine Kursinhalte kostenlos nutzen darf, um damit ein eigenes Produkt zu bauen (oder vielleicht auch die eigene KI zu trainieren.) So muss sich das wohl für Verlage anfühlen.

Die deutlichste Kritik hab ich in einem Artikel der taz gelesen, ich zitiere:

„Inhalte will es für alles Mögliche weiternutzen, etwa für Werbung oder eigene Produkte. Meta könnte damit beispielsweise journalistische Arbeit stehlen, mithilfe von künstlicher Intelligenz kopieren und sie in Konkurrenz zum betroffenen Medium auf den eigenen Plattformen veröffentlichen.“ (taz, 29. Oktober 2026)

Ja. Das verstehe ich. Und auch deine Blogartikel, Freebies und Leitfäden sind Inhalte, die eine KI aufgreifen und anderswo wiedergeben könnte. Das musst du ab 20.11. wissen.

➡️ Aus Ads-Sicht kann man das Ganze aber positiv sehen: Je besser Meta versteht, was auf deiner Landingpage und im dazugehörigen Funnel steht und passiert, desto gezielter kann Meta deine Anzeigen an die richtigen Personen ausspielen.

Das ist ein Fakt. 👍

Meta spielt die Änderung herunter. Offiziell gehe es nur darum, Überschneidungen zwischen Verträgen und Nutzungsbedingungen zu verringern. An der Arbeit der Crawler ändere sich nichts, und es gehe „nicht um das Auslesen von Nachrichtenseiten“.

Ich habe in einigen Artikeln schon gelesen, dass die Änderungen wohl anfechtbar sind. Da wir in Europa immer strenger und kritischer sind, werden da also vermutlich noch ein paar Klagen kommen. Trotzdem müssen wir davon ausgehen, dass Metas Bedingungen erstmal wie angekündigt in Kraft treten.

Themenblock #2 – Ads
Du trägst die Verantwortung

Wenn du Anzeigen schaltest, ist das die wichtigste Änderung. In den neuen Nutzungsbedingungen für Self-Serve Ads steht:

„Du bist allein verantwortlich für die Buchung, Anzeigengestaltung, Targeting-Entscheidungen und Anzeigenplatzierungen, einschließlich für deren Überprüfung, Genehmigung bzw. Entfernung. Dies gilt selbst dann, wenn du unsere automatisierten Funktionen zur Unterstützung bei der Formatierung, Generierung oder Auswahl deiner Anzeigengestaltung und Buchungen nutzt.“ (Meta-Nutzungsbedingungen für Self-Serve Ads)

Dazu kommt ein neuer Abschnitt:

„Du erkennst an und stimmst zu, dass KI-Funktionen Fehler machen und möglicherweise nicht immer korrekte, vollständige oder geeignete Ergebnisse liefern.“ (Meta-Bedingungen für die gewerbliche Nutzung)

Auf Deutsch: Meta darf KI einsetzen, um deine Anzeigen zu erstellen, zu verändern oder auszuwählen. Die passt zum Beispiel Helligkeit und Hintergründe an, ergänzt oder variiert deine Ads-Texte, oder baut aus deinen Bildern neue Varianten. Geht dabei etwas schief, liegt das Risiko bei dir. Meta unterscheidet hier nicht, ob du eine KI-Funktion bewusst eingeschaltet hast oder ob sie standardmäßig eingeschaltet war (einige Optimierungen sind defaultmäßig aktiv und/oder stecken in eingeklappten Menüs, die man als Laie kaum findet.)

Schon seit zweieinhalb Jahren stand in Metas Bedingungen, dass du allein dafür verantwortlich bist, KI-erzeugte Inhalte zu prüfen. Diese Bedingungen galten aber nur, wenn du die KI-Funktionen auch genutzt hast. Ab dem 20. November 2026 gilt die Regel aber für alle, die Meta geschäftlich nutzen – egal ob man die KI-Funktionen bewusst einsetzt oder nicht.

Wenn du in meiner Ads Formel® oder Ad(s)vanced® bist, weißt du: Meta ist komisch und Meta ignoriert deine Einstellungen immer mal wieder. 😅 Wenn die KI also irgendetwas an deinen Ads ändert, obwohl du das nicht so eingestellt hast, bist du trotzdem allein verantwortlich.

➡️ Ich bin der Meinung, dass diese Änderung in der Praxis nicht so dramatisch ist.

Okay, du bist ab 20.11. verantwortlich und das Risiko liegt bei dir. Aber, wie war es denn vorher?

Wenn du Metas KI für ein Ads-Bild genutzt hast und es danach bescheiden aussah oder dein Text abgeschnitten war – wer war denn dann haftbar? Hast du die private Telefonnummer von Mark Zuckerberg und hast ihn angerufen und dich beschwert? 😅

Und was hast du gemacht, wenn du die KI-Funktionen nicht selbst eingeschaltet hast, Meta sie aber trotzdem genutzt hat? 😉

Eigentlich warst du für deine Werbung ohnehin schon immer verantwortlich. Jetzt steht es nur unmissverständlich in den Bedingungen.

Natürlich ist es wild und absolut nicht cool, wie viel sich große Tech-Giganten rausnehmen. In der Praxis beziehungsweise in deinem alltäglichen Ads-schalten-Leben ändert sich aber eigentlich nichts.

Wichtig ist, dass du deine Ads detailliert überprüfst. Als Coach, Expert*in oder Therapeut*in verkaufst du über Vertrauen. Ein von Metas KI umformulierter Text, der ein Ergebnis verspricht, das du nie versprechen würdest, fällt auf dich zurück. Für Therapeutinnen kann das heikel sein, Stichwort Heilversprechen.

➡️ Schau jede einzelne Ad im Werbeanzeigenmanager also doppelt und dreifach an (und verzichte bitte, bitte auf automatisierte KI-Tools, die Ads für dich anlegen. Da könnt ich direkt heulen.)

In meiner Membership Ad(s)vanced® halte ich dich auf dem Laufenden, wenn wieder ein neuer Button auftaucht oder plötzlich ein eingeklapptes Menü da ist. In der Skool-Community kannst du mich jederzeit fragen, was es damit auf sich hat. In zweiwöchentlich stattfindenden Live-Calls kannst du mir deinen Werbeanzeigenmanager außerdem live zeigen, und ich sage dir, was du klicken solltest und was nicht, um die neuen Bedingungen von Meta zu beachten.

Drei weitere Punkte, wenn du Metas KI in deinen Ads nutzt:

    • Rechte an Bildern und Texten: Du sicherst Meta zu, dass du alle Rechte an Bildern und Texten hast. Neu steht in den Bedingungen das Recht, „abgeleitete Werke davon zu erstellen“, also zum Beispiel KI-Varianten deiner Bilder. Nutzt du Stockfotos oder Fotos von Fotograf*innen, kann es ja sein, dass deine Lizenz das nicht abdeckt. Dasselbe gilt für Kunden-Fotos in Testimonial-Ads. Die Person hat dir erlaubt, ihr Foto zu zeigen – aber nicht unbedingt die Version, die Metas KI daraus erstellt hat. Meine Empfehlung: Sprich mit deiner Fotografin oder deinem Fotograf, und deaktiviere in Testimonial-Ads die KI-Funktionen.
    • KI-Bilder und -Videos außerhalb von Meta: In den Bedingungen von 2024 stand schon, dass du Inhalte, die Metas KI erstellt hat, nur auf Metas Plattformen verwenden darfst. In den neuen Bedingungen findet man dieses Verbot nicht mehr. Meine Empfehlung: Nutz alles, was Metas KI erstellt hat, trotzdem nicht außerhalb von Meta (also nicht auf deiner Website oder in deinem Newsletter.) Better safe than sorry.
    • KI-Kennzeichnung: Wenn die KI ein Bild oder einen Inhalt erzeugt, darfst du Wasserzeichen oder Metadaten, die ihn als KI-Inhalt kennzeichnen, nicht ändern oder entfernen. Meine Empfehlung: Lies dir dazu meinen Blogartikel hier durch.

Was das alles jetzt für dich bedeutet

Du kannst weiter Werbung schalten, und Metas KI-Funktionen sind nicht grundsätzlich schlecht. 👍 Kritisch sind Funktionen, die deine Texte umschreiben oder neue Bilder/Videos erzeugen. Die solltest du nur nutzen, wenn du dir jede (!) Variante ansiehst, bevor sie live geht. Denn was dort steht, steht unter deinem Namen – und jetzt auch offiziell in deiner Verantwortung.

Gleiches gilt für Kunden-Namen, Kunden-Fotos und Fallbeispiele deiner Arbeit.

Auf deinen Landingpages, Freebie- und Verkaufsseiten schreibst du ja ohnehin, was jeder lesen soll. Dass Meta diese Seiten ausliest, um deine Anzeigen passender auszuspielen, ist also eigentlich in deinem Interesse.

In Leitfäden und deinen Produkten (zum Beispiel deinem Kurs) steckt natürlich deine ganze Expertise drin. Hier musst du wohl entscheiden, ob Meta das crawlen und auslesen darf. Ob Meta tatsächlich einen Test-Zugang für deinen Onlinekurs anlegt und so deine Kursinhalte „abgreift“, ist nicht belegt. Das ist Interpretation von Juristen. Meta wird einen Teufel tun, das jemals zu bestätigen. 😉

Wenn du Meta deinen Wunsch mitteilen willst, nicht gecrawlt zu werden, kannst du entsprechende .txt-Dateien auf deiner Website einbauen. Nochmal: Das ist ein Wunsch und kein Befehl, da Meta in den neuen Bedingungen ja nicht sagt, dass sie sich daran halten werden. Wenn du es aber machen willst und technisch versiert bist, lies hier weiter.

Wenn eine Agentur oder eine Freelancerin oder Freelancer deine Ads schaltet, gelten die neuen Bedingungen natürlich trotzdem für dich. Die Verantwortung bleibt bei dir. Sprich also am besten zeitnah mit der Agentur oder Freelancer*in über die Änderungen – und vor allem darüber, wie ihr KI-Funktionen nutzen möchtet.

Fazit

Meta nimmt sich mehr Rechte, und du kannst nur zustimmen oder gehen. Für deine Ads heißt das: Was Metas KI verändert, verantwortest du. Das war aber praktisch schon immer so, jetzt steht es nur schwarz auf weiß im Vertrag.

Die Kritik am Auslesen von Seiten kann ich verstehen. Für dich als Coach, Berater*in oder Therapeut*in ist das aber kein Grund, Facebook und Instagram zu verlassen. Summa summarum: Ich sehe keine krassen Auswirkungen für dich & mich als Werbetreibende.

Was ist deine Meinung? Übersehe ich etwas? Hinterlass mir gerne einen Kommentar oder schreib mir eine DM bei Insta, wie du das siehst. 🙏

Hinweis: Dieser Artikel gibt dir eine praxisnahe Einordnung, ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung. Ich bin obviously keine Rechtsanwältin. Bei konkreten Fragen zu deiner Situation lohnt sich die Rücksprache mit einer Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt. Ich empfehle gerne Rechtsanwältin Agi Wee, agiwee.com

Quellen:
Meta-Bedingungen für die gewerbliche Nutzung, bisherige Fassung vom 6. März 2024
Meta-Nutzungsbedingungen für die Anzeigengestaltung mit generativer KI, Fassung vom 6. Mai 2024
Meta-Nutzungsbedingungen für Produktkataloge
Meta for Developers: Meta Web Crawlers
Dr. Web: Metas neue Nutzungsbedingungen erlauben laut Juristen trotz Änderung das Auslesen ganzer Websites

Stand vom 31. Oktober 2026.

Anna-Lena Eckstein

Online-Marketing-Mentorin mit dem Lieblingsthema Werbeanzeigen. Beyoncés größter Fan & Ex-Kölnerin auf Weltreise.

Meine Mission ist es, dir Marketing-Strategien zu zeigen, für die du nicht dauer-online sein musst. Zum Glück ist das kein Widerspruch, denn: Ads machen’s möglich! // Erfahre mehr über mich oder folge mir auf Instagram.

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